Wien, 20.07.2005
Zielsetzungen im tierschutz-, artenschutz-, naturschutz-, veterinärrechtlichen Bereich der
C.O.M – AUSTRIA
Confederation
Ornithologique Mondiale Anschlussverbände:
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ÖKB gegr. 1929 (Österr. Kanarienzüchter u. Vogelliebhaberverband) ältester Vogelzuchtverband Österreichs.
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RÖK ( Rassenzuchtverband österr. Kleintierzüchter Sparte Vögel gegr. 1979)
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ÖKB u. RÖK zusammen ca. 250 Vereine mit ca. 3.000 Mitgliedern davon ca. 2.500 Ringbezieher
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Nicht angeschlossener Verbände:
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ÖWV (Österreichischer Wellensittichzuchtverband) gegr. 1975 ca. 200 Mitglieder
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IVÖ (Interessengemeinschaft der Vogelhalter und Vogelzüchter Österr.) gegr.1995 ca. 250 Mitglieder.
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I. Ringe
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Ringe mit vom Ministerium anerkannten EU Artenschutzrechtlichen Landeskennzeichen „A“.
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Am Ring muss ersichtlich sein: Verbandsbezeichnung - Landeskennzeichen - Züchternummer - Vereinsnummer - Zuchtjahr - Laufende Ringnummer (001 - ???)
ZB. ÖKB od. RÖK- A10- 23/05- 095 (ÖWV, IVÖ)
II. Zielsetzungen
1.Alle genannten Verbände sind Vogelliebhaberzuchtverbände mit dem Ziel der tiergerechten
Haltung u. Aufzucht unter Einbeziehung aller Tier- Artenschutz- Naturschutz- und Veterinäraufträgen.
2. Eines der wichtigsten Gebote ist die Erhaltungszucht unter dem Motto „Arterhaltung durch Zucht“ für alle uns anvertrauten Individuen.
3. Das Ziel zu erreichen dass zukünftig keine wie immer gearteten Individuen zu Liebhaberzwecken aus der Natur entnommen werden müssen.
4. Das Brauchtum als Liebhaberei hat in unseren Zuchtverbänden u. Vereinen schon seit
Jahren keine Berechtigung bzw. sehen wir darin keine Notwendigkeit, da speziell Vögel die diesem Brauchtum unterliegen in Österreich bzw. in Europa zu tausenden, bereits in zig. Mutationsfarben, nachgezüchtet werden und so wieder in den natürlichen Kreislauf der Liebhaberei einfließen.
Naturentnahmen (Wildfänge im allgemeinen) sollten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
zB. Verbesserung der Genstruktur u. Vermeidung von Gendefekten in bestehenden Beständen, in geringen Maße unter Bedachtnahme der naturschutzrechtlichen Aufträge möglich sein.
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Die Verpflichtung durch Ausstellungen (nach BGBL.II Nr. 493/2004) jährlich den Mitgliedern in
Verbänden u. Vereinen ihre Nachzuchten dem schon großteils naturentwöhnten Besucher, vor allem der Jugend näherzubringen. Jeden Züchter muss das Recht eingeräumt werden seine Tiere ausstellen zu dürfen.
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Wichtige Naturschutzaktivitäten wie Nistkastenbau, Winterfütterung u. ornithologische Feldbeobachtungen (ein Grossteil des heutigen Wissenstandes stammt aus diesen Aktivitäten).
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Weiterbildungsvorträge, Aufklärungsarbeit im Bereich des heutigen Wissenstandes.
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Standardverbesserungen im Bereich der Rassenzucht, speziell die Vitalitätskriterien der biologische Anforderungen aller Vogelsparten zu gewährleisten.
5. Mitglieder des IVÖ bemüht sich um die Wiederansiedlung des Rebhuhnes in den d Umlandgemeinden Salzburgs.
6.. Förderung und Erhaltung des 500 jährigen Kulturgutes „Harzer Edelroller“ !
III. Tierhaltung
1. Vogelhaltung als Priorität zur 2. Tierhaltungsverordnung BGBL. II Nr.486/2004.
2. Leider sind in der ersten Fassung noch einige Punkte der Volierengrößen nicht befried.-
ZB. Agapornidenkäfig, gehören neu überdacht !
IV. Vogelausstellungen
1. Die TSch-VeranstaltV BGBL. II Nr. 493/2004 geht mit unseren Ausstellungsbestimmungen bis
auf Klasseneinteilungen - Preisvergabebestimmungen konform.
2. Ein wichtiger wesentlicher Punkt der uns vom Brauchtum unterscheidet ist der, dass
bei unseren Vogelausstellungen, Wildfänge zur Prämierung nach § 2. (2) verboten sind.
3.Alle Vögel die öffentlich zur Prämierung (egal welcher Sparte) vorgesehen sind, sind Nachzuchten die
nach biologischen Anforderungen, tier- u. artenschutzrechtlichen Kriterien (BTSchG) bei unseren Verbänden u. Vereinen registrierten Züchtern entstanden sind, müssen mit den nach I. 1u.2. unserer Zielsetzung geforderten der Art entsprechenden geschlossenen Ringen, ohne Ausnahme beringt sein.
4. Als Nachweis wird auch ein gesetzlich vorgeschriebener Register BGBL. II Nr. 493/2004 § 4. als Ausstellerkatalog geführt.
5. Europ. Sperlingsvögel (Passeriformes) zB. Fringillidae (Cardueliden) u. Vögel die einer
gesetzlichen WA-Kennzeichenverordnung II NR. 321/98 unterliegen müsse auch wenn sie nur für eine Rahmen- Repräsentationsschau, Verkauf od. Tausch vorgesehen sind mit gültigen Ringen versehen sein, in diesen Fall können es auch Ringe mit einen Nachweis von einem anderen EU-Land sein.
6. Es gibt leider bei der jetzigen Fassung der TSch-VeranstaltV noch einige Fehler und Ungereimtheiten, die noch ausgeräumt gehören.
V. Nachzuchten in ihrer Vielfalt u. Häufigkeit
Es lässt sich nachweisen das durch die Bestrebungen der Züchter u. Zoos in Europa, Amerika, Asien u. natürlich in großem Maße in Österreich, von den weltweit geschätzten Artenvorkommen von ca. 9000 vor allem für unsere Liebhaberei geschätzten Psittaciformes u. Passeriformes die zusammen ca. 60 % des Artenvorkommens ausmachen, wiederum grob geschätzt nahezu 1000 Arten regelmäßig, viele davon schon im Vorstadium der Domestikation (Afrik. Asiat. Australische Arten wie Papageien, Großsittiche u. Prachtfinken, Europ.u. Außereurop. Fringillidae, sowie eine Anzahl Insektenfresser ect.) nachgezüchtet werden und so nicht mehr aus der Natur entnommen werden müssten.
Vielleicht ein Beispiel: Australien hat schon 1961 ein Exportverbot für alle ihrer Arten verfügt, in diesen 45 Jahren konnten nach anfänglichen Schwierigkeiten ein Großteil, vor allem Plattschweif-sittiche (Psittacidae), Kakadus (Cacaduidae), Loris (Loriidae ) u. Prachtfinken (Estrildidae) millionenfach nachgezüchtet werden u. viele von diesen Arten bei Züchtern u. Zoos einen größeren Bestand darstellen als in der Natur selbst, zB. Glanzsittich, Gouldamadine ect..
Oder der Kapuzenzeisig (Sp. cucullatus) aus Venezuela auf Liste A stehend, wird weltweit bei Züchtern millionenfach nachgezüchtet u. hat nahezu schon Kanarienstatus.
Es zeigt wie wichtig diese züchterische Arbeit bei Liebhabern u. Zoos für diesen Bereich geworden ist und für die Zukunft ein nicht mehr wegzudenkender Faktor für unsere drohende Umweltveränderung.
CONFEDERATION
ORNITHOLOGIQUE
MONDIALE
C.O.M – AUSTRIA
Tier.- Artenschutzbeauftragter
TSchG-V Co-Autor
Othmar Sieberer e. h.