Verkaufsverbot von Wildtieren auf Kauf und Erwerbsbörsen
Ausnahmen von der Meldepflicht von domestizierte Tiere (Vögel)
Gesamte Rechtsvorschrift der TSch-VeranstV BGBL. II 493/2004 hat bis auf Änderung der Börsen Verordnung BGBL. 69. seit 2004 Rechtsgültigkeit
Änderung der Tierhalte Verordnung bzw. Erweiterung für die Haltung von Tauben